Wettbewerbs- & Steuervorteile

Mit einer Wohnung in der G.O.L.D® investieren Sie in eine Legende. Ob eine Wohnung im Speisehaus oder in den Townhouses – die denkmalschutzrechtlichen Auflagen, erhöhte Baukosten und der Zeitaufwand tragen dazu bei, dass Wohnungen in solch einem Ensemble teurer sind, als Wohnungen im reinen Neubau. Dafür räumt der Staat dem Käufer Steuervorteile ein:

Denkmal-AfA
Kapitalanleger einer Wohnung im denkmalgeschützten Speisehaus der Nationen in der G.O.L.D® können in einem Zeitraum von 12 Jahren 100% der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Sanierung und Erhalt des Gebäudes und seiner Nutzung erforderlich sind, absetzen.

Lineare AfA
Bei Wohnungen in den Townhouses in der G.O.L.D® findet die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Anwendung. Dabei können Eigentümer über 50 Jahre 2 % p.a. der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes abschreiben.

Gleichzeitig helfen Sie dabei ein Denkmal für unsere und künftige Generationen zu erhalten.

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