Nach der Beurkundung

Sie waren beim Notar und haben über uns erfolgreich Ihr Immobiliengeschäft abgewickelt? Nun gibt es noch einiges, was Sie erledigen und beachten müssen. Damit alles, was nach der Beurkundung passiert, genau so läuft, wie es sein soll, sollten Sie unsere Tipps annehmen...

  • direkt nach der Beurkundung (Verkäufer):
    Gebäudeversicherung (mit Zusendung des Kaufvertrages) über den Verkauf und den verbundenen Eigentümerwechsel informieren.
  • einige Tage später (Verkäufer & Käufer):
    Rechnungen vom Finanzamt, Grundbuchamt, Notar und Makler bezahlen.
  • Voraussetzungen Kaufpreiszahlung (Käufer):
    - Eintragung der Auflassungsvormerkung
    - Vorliegen des Negativattests
    - Löschung der eingetragenen Belastungen
  • nach Kaufpreiszahlung (Verkäufer):
    Eine schriftliche Bestätigung an den Notar senden, dass der Kaufpreis gezahlt wurde. Einen Vordruck liefert der Notar im Normalfall per Post.
  • nach Kaufpreiszahlung (Verkäufer/CIC):
    Eine Rechnung über den Anteil der Grundsteuer an den Käufer stellen, den er zu tragen hat.
  • nach Vereinbarung (Verkäufer, Käufer & CIC):
    Einen Ortstermin zur Objekt-, Schlüsselübergabe und Zählerstandsabnahme vereinbaren und ggf. einen Ablesedienst hinzuziehen. Eigentümerwechsel und Zählerstände den Versorgern melden.

 

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